Zu 4)

Plausibilisierungen von Wertgutachten/gutachterliche Stellungnahme

 

Liegt bereits eine Wertermittlung vor, so kann es erforderlich sein, diese auf Plausibilität zu überprüfen. Dabei werden die Wertansätze untersucht und in einer schriftlichen Ausarbeitung erläutert. Eine Plausibilisierung dient der Kontrolle vorliegender Gutachten und der Absicherung und Überprüfung der darin ermittelten Werte. So kann eine Plausibilisierung einer vorhandenen Wertermittlung z.B. bei potentiellen Käufern einer Immobilie zur Erhöhung der Sicherheit ihres Vorhabens durch uns als unabhängiges Sachverstän-digenbüro beitragen.

 

Bei einer gutachterlichen Stellungnahme können bestimmte Fragestellungen einer bereits vorliegenden Wertermittlung geklärt werden. Diese Klärung von konkreten Sachverhalten führt i.d.R. zu einer schnellen Lösung bzw. Erklärung der Problemstellung.