Zu 2)

Mietgutachten

 

Die Erstellung eines Mietgutachtens wird u.a. erforderlich bei Mieterhöhungsauseinandersetzungen und als Grundlage für Mietpreisverhandlungen (Wohnen und Gewerbe).

 

Zu unseren Tätigkeitsbereichen gehört:

  • Die Ermittlung der orts-/branchenüblichen Vergleichsmiete für Wohnungen, Büros und Lager

 

Darüber hinaus können wir Ihnen die folgenden Leistungen anbieten:

  • Ermittlung/Überprüfung der Wohnfläche
  • Ermittlung/Überprüfung der Miet-/Nutzfläche von Büroräumen, Gewerberäumen, Lager- und Handelsräumen

 

Zu unseren Auftraggebern gehören u.a.

  • Vermieter
  • Mieter
  • Gerichte
  • Institutionen