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Wert- und Beleihungswertgutachten

 

Die Erstellung eines Wertgutachtens kann unterschiedliche Gründe haben.

Hauptsächlich steht jedoch die Ermittlung des Verkehrswertes (= Marktwert) im Vordergrund. Dieser Verkehrswert kann u.a. erforderlich sein erforderlich bei:

  • Allgemeinen Kauf- oder Verkaufsabsichten einer Immobilie
  • Erbangelegenheiten
  • Vermögensaufstellungen
  • Scheidungsfällen
  • Steuerlichen Bewertungen
  • Zwangs- und Teilungsversteigerungen

Die Erstellung eines Beleihungswertgutachtens (Beleihungswert gem. § 16 PfandGB)  ist i.d. R. erforderlich im Rahmen eines Kreditwunsches zum Kauf einer Immobilie, einer Umschuldung etc.

 

 

Zu unseren Auftraggebern gehören u.a.:

  • Privatpersonen
  • Steuerberater
  • Notare
  • Rechtsanwälte
  • Insolvenzverwalter
  • Betreuer
  • Unternehmen
  • Banken
  • Gerichte
  • Versicherungen
  • Immobilienmakler
  • Verwaltungen
  • Institutionen (z.B. Energieversorgungsunternehmen)

 

Gegenstände einer Bewertung können sein:

  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Mehrfamilienwohnhäuser
  • Gemischt genutzte Objekte
  • Wohn-/Geschäftshäuser
  • Eigentumswohnungen (Wohnungseigentum), gewerbliche Einheiten (Teileigentum)
  • Gewerbeobjekte (z.B. Verbrauchermärkte, Fabrikanlagen, Lagergebäude)
  • Landwirtschaftliche Anwesen (z. B. Hofstellen, Reiterhöfe)
  • Unbebaute Grundstücke (z. B. Baugrundstücke, landwirtschaftliche Nutzflächen etc.)