Zu 7)

Anfertigung von Bestandszeichnungen/Aufteilungsplänen etc.

 

Bestandszeichnungen sind z.B. für geplante Umbau-/Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen erforderlich. Sie dienen u.a. als Basis für die Erstellung von Bauzeichnungen, Detailplanungen etc.

 

Oder es ist beabsichtigt, ein Objekt in Wohnungs- bzw. Teileigentum aufzuteilen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit der Anfertigung von Aufteilungsplänen. Nach Vorlage bei der Bauordnung der entsprechenden Stadt/Gemeinde dienen die Pläne dann zur Bescheinigung der Abgeschlossenheit.

 

Unsere Leistungen:

  • Gebäudeaufmaß unter Verwendung hochgenauer Laserdistanzmeßtechnik
  • Rekonstruktion und/oder (teilweise) Ergänzung nicht mehr vorhandener Bauzeichnungen
  • Anfertigung von Bestandszeichnungen
  • Erstellen von Aufteilungsplänen zur Vorbereitung einer Abgeschlossenheitserklärung, die den Anforderungen des Wohnungseigentumsgesetzes Rechnung tragen
  • Flächen- und Voluminaberechnungen